Ausritte, Umritts-Tituln und -Reglemente
Es ist ein alter und schöner Brauch, dass Schlaraffen ausreiten, das heisst, dass sie andere Reyche besuchen. So entstehen Freundschaften über Reychs- und Landesgrenzen hinweg. Ausrittfreudige Sassen werden dann oft mit Tutuln und Orden anderer Reyche zusätzlich geschmückt.
Gemeldete Ausritte von Sassen, Änderungen vorbehalten, ggf. Mitfahrgelegenheit
Ausrittstermin | Ausritt gen | Ausreytende(r) | Mitreyten mit | Bemerkungen |
Meldungen zum Eintrag oben über geplante Ausritte bitte per e-Mail an den Netzmeister
Achtung: Der Netzmeister übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der obigen Angaben
Umrittstituln und -orden der Turicensis
Tituln und Orden vergibt unser Reych für spezielle Leistungen an eigene wie auch an auswertige Sassen auf Antrag des hohen Ordenskapitulums. Diese werden am Ordensfest verliehen.
Daneben können Tituln und Orden auch durch Ein- und Ausritte erworben werden. Es sind dies:
a) Tituln der schlaraffischen UHU-Zunft der Turicensis (Verleihung an der UHU-Zunft-Sippung),
b) Wohlthäter-Tituln (Verleihung am Ordensfest),
c) Jungritterorden (Verleihung am Ordensfest).
Nachfolgend nun die Beschreibung der oben erwähnten Möglichkeiten zum Ordens- und Titulerwerb:
a) Reglement der UHU-Zunft |
für die Erlangung der diversen Zunft-Stände und des UHU-Zunft-Ordens der "Blauen Blume der Freundschaft".
UHU-Zunft-Pass für turicenser Sassen |
UHU-ZUnft-Pass für Sassen anderer Reyche |
Zunftaufnäher wird nach dem 1. Umritt verliehen | Orden der blauen Blume der Freundschaft (am Schluss) |
Getreu UHUs Anweisung im Sinne von Freundschaft, Kunst und Humor gründet
die Schlaraffia Turicensis die UHU-Zunft. Das schlaraffische Zunftwesen
lehnt sich nur vage an das historisch-profane Vorbild an. Zweck des
schlaraffischen Zunftwesens ist die Pflege der Freundschaft, speziell
innerhalb der Verwandtschaft. Die einzelnen Stände der UHU-Zunft werden
durch Einritte in der Turicensis, sowie ihrer Vor- und Nachfahren
erlangt. Die Verwandtschaft der Turicensis wird wie folgt definiert:
- Grossmutter ist die Lipsia (3).
- Schwesterreych ist die Colonia Agrippina (8), Stiefschwesterreych,
wegen unserer bivalenten Gefühlsbeziehung, ist die Basilia (25),
ungeachtet genealogischer Tatsachen. - Tochterreyche sind die Onoldia (31), Gallia Helvetica (153), Castrum Bonnense (193), Aquae Helveticae (325), Vitudurum (397), Ziehtochter das Castrum Locarnense (359), Ziehenkelin die Barcinonensia (366).
- Enkelin sind die Reyche Porta Alpina Constantiae (267) und Im Birseck
(425).
- Urenkelinnen sind die Ad Villingam (357) und Unter’m Mehlsack (420).
Zur Teilnahme zur Erlangung der diversen Zunftstände sind alle Sassen
des UHUversums berechtigt.
Zunächst ist bei der Schlaraffia Turicensis das Zunftbüchlein
(UHU-Zunft-Pass) persönlich abzuholen. Danach sind folgende Einritte
nachzuweisen: |
Sassen anderer Reyche |
Turicensis |
Titul „Anständiger Aspirant" (3 Einritte) |
|
2 Einritte bei der Turicensis und 1 Einritt innerhalb der Turicenser Verwandtschaft |
3 Einritte in der Verwandtschaft der Turicensis, jedoch bei verschiedenen Reychen |
Titul „Labefroher Lehrling" (5 Einritte) |
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3 Einritte bei der Turicensis und 2 Einritt innerhalb der Turicenser Verwandtschaft |
5 Einritte in der Verwandtschaft der Turicensis, jedoch bei verschiedenen Reychen |
Titul „Geselliger Geselle" (7 Einritte) |
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4 Einritte bei der Turicensis und 3 Einritt innerhalb der Turicenser Verwandtschaft |
7 Einritte in der Verwandtschaft der Turicensis, jedoch bei verschiedenen Reychen |
Titul „Zünftiger Zünfter" (9 Einritte) |
|
5 Einritte bei der Turicensis und 4 Einritt innerhalb der Turicenser Verwandtschaft | 9 Einritte in der Verwandtschaft der Turicensis, jedoch bei verschiedenen Reychen |
Titul „Prächtiger Pfeffersack" (11 Einritte) | |
6 Einritte bei der Turicensis und 5 Einritte innerhalb der Turicenser Verwandtschaft | 11 Reyche in der Verwandtschaft der Turicensis. Statt Lipsia und/oder Barcinonensia kann 1 Reych nach Wahl ein zweites Mal besucht werden. |
Titul „Stattlicher Stadtrat" (13 Einritte) | |
7 Einritte bei der Turicensis und 6 Einritte innerhalb der Turicenser Verwandtschaft | 13 Reyche in der Verwandtschaft der Turicensis. Statt Lipsia und/oder Barcinonensia kann 1 Reych nach Wahl ein zweites Mal besucht werden |
Titul „Huldreycher Held der UHU-Zunft" (15 Einritte) | |
8 Einritte bei der Turicensis, je 1 Einritt bei der Lipsia, der Colonia, des C. Bonnense, der Barcinonensia sowie 3 weitere verschiedene Reyche innerhalb der Turicenser Verwandtschaft nach Wahl |
Alle 14 Reyche innerhalb
der Verwandtschaft der Turicensis, zusätzlich 1 weiteres Reych nach Wahl
ein zweites Mal |
Die Besuche der Reyche Barcinonensia und Lipsia können von allen Sassen vorgeholt werden.
Ersatzregelung: Wer aus gesundheitlichen, zeitlichen oder pekuniären Gründen die Ausritte in die Barcinonensia nicht machen kann, kann diese mit Genehmigung der Zunft-Führung ersetzen mit insgesamt je 3 Einritten beim Schwesterreych. Es wird aber erwartet, dass nach Wegfall der Hinderungsgründe diese Ausritte in die Barcinonensia nachgeholt werden. Umgekehrt gelten überzählige Einritte bei der Barcinonensia als Joker, die für einen anderen Pflichteinritt eingesetzt werden können.
Dies gilt nicht für Barcinonensia-Sassen, die sich aufgrund der grossen Entfernung einer besonderen Huld der Mutter erfreuen und mit weniger Einritten die Stände erwerben können.
Alljährlich findet in der Turicensis zur „Sechseläutenzeit" (ca. Mitte Ostermond) eine „Zünftige Festsippung" statt, wo die Tituln in aufsteigender Reihenfolge ausschliesslich an Ritter vergeben werden, pro Winterung maximal ein Titul. Für eine allfällige Titulvergabe wird nur berücksichtigt, wer seinen UHU-Zunft-Pass bis jeweils am 20. Lenzmond (20. März) dem Kantzelar der Turicensis zur Kontrolle vorgelegt hat.
Fechsungsreglement: Es wird gebeten, bei den Ausritten gute Fechsungen zu bringen, um zum Gelingen der Sippungen beizutragen. Qualität kommt vor Länge! Gute Fechsungen dürfen länger sein. Themen sind frei in Wort, Gesang und Musik.
Die Führung der UHU-Zunft ist mit dem Thron der Turicensis identisch.
Gegeben zue Turicum am 27. Brachmond a.U.152
Das Oberschlaraffat: | Das Kantzlerambt |
Strabeau, Stracks, Boborossa | Schiletto |
b) Reglement für Wohlthäter-Tituln |
Reglementum zur Erlangung von Wohlthäter-Tituln
Wohlthäter-Tituln werden verliehen, um die freundschaftlichen Bande zu
anderen Reychen und deren Sassen zu knüpfen und zu vertiefen, insunders
aber, um besonders wohlthätige Sassen zu ehren und öffentlich zu
beurkundten.
Anspruch auf Wohlthäter-Tituln haben gottesfürchtige Steuerhinterzieher,
die reinen Sinnes und in lauterer Absicht sich wegen Tempo oder Rotlicht
bei ihren Einritten in die Turicensis blitzen liessen. Beweismittel für
solch begangene hochwohllöbliche Thaten sind die stets penetranten
Bettelschreiben der „Freunde und Helfer" und entsprechende
Zahlungsbelege. Diese müssen der Reychskantzley vorgelegt werden, behufs
Eintrag der Wohlthat in dieses Scriptum.
Es werden drei Stufen von Wohlthätigkeits-Tituln verliehen:
a): 1 x geblitzet, Titul: Wohlthäter der Armen
b): 3 x geblitzet, Titul: hochherziger Förderer der Kunstinstitute
c): 5 x geblitzet, Titul: Heldenhafter Wohlthäter des Stadtsäckels
Gegäben zue Turicum am 10. Herbstmond a.U.149 |
Das Oberschlaraffat:
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Der Kantzelar:
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Sol-e-mio, Strabeau, Stracks
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Narranti |
c) Reglement für Jungritterorden |
Reglement für die Erlangung des Jungritterordens (JRO) der Schlaraffia Turicensis
Jk-Zweikampf, Bild: weiland Rt. Skizzian | Jungritter-Orden |
Der Jungritterorden der Turicensis wurde gestiftet, um die freundschaftlichen Bande zu anderen Reychen und deren Sassen zu knüpfen und zu vertiefen. Jeder Jungritter des Uhuversums hat Anspruch auf den Jungritterorden der Turicensis, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: Es sind drei Einritte und mindestens eine Fechsung während der Knappen und Junkerzeit nachzuweisen. Dies gilt für Schlaraffen aus den Helvetischen Gemarkungen und naheliegenden Reychen gemäss der nachstehenden Liste.
Liste der Reyche, deren Knappen und Junker drei Einritte und eine Fechsung zur Erlangung des JRO nachweisen müssen:
Landesverband Schlaraffia Helvetia Aquae Helveticae (325) / Basilea (25) / Berna (70) / Castrum Locarnense (359) / Castrum Solodurum (334) / Gallia Helvetica (153) / Lulucerna (324) / Turicensis (19) / Vitudurum (397) / Colonie Castrum Binningum
Landesverband Schlaraffia Deutschland Ad Villingam (357) / Fryburgia Brisgaviae (21) / Hohenschramberg (409) / Insulinde im Bodensee (332) / Porta Alpina Constantiae (267) / Sacrodunum (351) / Unterm Mehlsack (420) / Welfia zue Buchhorn (347)
Landesverband Schlaraffia Austria Castrum Brigantium (207) / Dornbirna (168) / Veltcuria (114)
Für alle anderen nicht genannten Reyche gilt die Regelung: zwei Einritte und eine Fechsung. - Für Sassen aus Reychen, die in grösserem Umkreis von der Turicensis entfernt sind, genügen zwei Einritte und eine Fechsung. - Der Jungritter hat unmittelbar und unaufgefordert nach dem Ritterschlag dem Kantzelar der Turicensis seinen Ritternamen mitzuteilen. - Der JRO muss in der Turicensis persönlich in Empfang genommen werden. Über Ausnahmen entscheidet das Oberschlaraffat.
Gegeben zu Turicum am 22. im Ostermond a.U.149 |
Das Oberschlaraffat:
|
Der Kantzelar:
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Sol-e-mio, Strabeau, Stracks |
Narranti |
Zu vergebende Umrittstitul von uns und von diversen Nachbarreychen
Turicensis | Aquae Helveticae | Ad Villingam | Porta Alpina Constantiae |
Anständiger Aspirant * | Helvetischer Freundschaftsorden | Ritter von Zähringen | Galeerist * |
Labefroher Lehrling * | Edler von Zähringen | Fährmann * | |
Geselliger Geselle * | Graf von Zähringen | Lotse * | |
Zünftiger Zünfter * | Herzog von Zähringen | Schiffer * | |
Prächtiger Pfeffersack * | Komptur des Zähringer Löwen | Pirat * | |
Stattlicher Stadtrat * | Räuberhauptmann * | ||
Huldreycher Held * | Gallionsfigur * | ||
* der UHU-Zunft | * der Geleere vom lacus potamicus |